Positionen der Norder Grünen zum Ausbau der Windenergie (Ratssitzung am 24.5.2011)
Zwei
Entscheidungen zur Windenergie fallen in die Zuständigkeit des Rates:
- Wo sollen sich die Windräder drehen?
- Für wen sollen sich die Windräder drehen?
Die
erste Frage ist eine Frage nach der Zumutbarkeit von Belastungen für Mensch,
Natur und Landschaft auf der einen Seite und deren Abwägung in Bezug auf
den ökologischen (und ökonomischen) Nutzen alternativer Energiequellen. Private
Profitinteressen sollten bei diesen Erwägungen keine Rolle spielen.
Windenergieanlagen (WEA) produzieren mehr oder minder immissionsfrei – oder doch zumindest sehr
schadstoffarm – Energie, die bei uns in der Regel in Strom umgewandelt wird,
der dann über Leitungen ins Verteilernetz gebracht wird. Andererseits stören
sie das Landschaftsbild, erzeugen Lärm und schnell beweglichen Schattenwurf und
belasten so
in erheblichem Maße Mensch und Natur.
Die
Schädigungen sind allerdings lokal begrenzt und verteilen sich nicht – wie bei
anderen Kraftwerken – über Zeit und Raum. Deshalb können die negativen
Auswirkungen durch Abstand halten begrenzt werden: die Belastungen verringern
sich mit der Entfernung zur WEA.
Nach
vielen Gesprächen und Diskussionen mit Betroffenen und Naturschützern halten
wir folgende Mindestabstände für politisch und - angesichts des hohen Nutzens
der Windenergie - auch ökologisch vertretbar.
- Zu Siedlungen: 1000 m (oder 10fache Anlagenhöhe)
- zu
Einzelgehöften 700 m (oder 7fache Anlagenhöhe)
- zu
Naturschutzgebieten 1200 m
- zum
Kurgebiet 1000 m
(Darüber
hinaus gibt es noch weitere Schutzabstände, die bedacht werden müssen: Straßen,
Kanäle,. Hochspannungsleitungen, Bahntrassen etc.)
(Die
Mindestabstände nach dem Bundesimmmissionsschutzgesetz sind anlagebedingt und
stehen nicht in unserer Gewalt, sondern werden vom Landkreis gesetzt)
Mit
diesen Abstandsforderungen sind wir mehr oder weniger im Einklang mit:
- dem
Niedersächsischen Landkreistag,
- den
Empfehlungen der Landes-CDU
- der
Empfehlung zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten .. vom 26.1.2004
des Landwirtschaftsministeriums
- der
gängigen Rechtspraxis
- unserem
eigenen Gutachten von 2009
Bis
heute haben wir weder seitens der CDU, der ZOB oder der SPD gehört, welche
Mindesabstände sie zu WEA für geboten halten – welche Beeinträchtigungen von Landschaft,
Natur und Mitmenschen sie uns zumuten wollen.
In
dieser Frage können wir uns auch nicht hinter Gutachtern verstecken: hier
müssen wir selbst Farbe bekennen und Gesicht zeigen, denn wir tragen die
Verantwortung für unsere Satzungen.
Die
Bürgermeisterin und ihre ehemalige Mehrheit hat bisher den Ausbau der
Windenergie im Stadtgebiet massiv behindert: schon längst könnten sich auf der
Vorrangfläche etliche neue WEA drehen und Energie und Steuergeld produzieren,
wenn nicht die völlig überzogenen Forderungen der Stadt und ihrer
Klientelpartei den Investor zum Stop seiner Pläne gezwungen hätten.
Für wen sollen sich die Windräder drehen ?
Landschaft
und Natur sind kein Privatbesitz. Viele Menschen werden durch die Mühlen
belästigt – deshalb sollen auch möglichst viele von ihnen profitieren: Die
Erzeugung von Windstrom ist aus Steuergeldern und über die Stromkunden
subventioniert, Abnahmepreise werden für lange Zeiträume garantiert. Mit recht
geringem Risiko können ganz beträchtliche Gewinne erzielt werden.
Deshalb
bieten sich für den Betrieb von WEA Betreibergesellschaften mit zahlreichen,
möglichst kleinen Anteilen förmlich an. Bürgerwindparks eben. Wenn das Eigentum
an den WEA breit und lokal gestreut wird, steigt auch die Akzeptanz der
Anlagen.
Landwirte
genießen in unserem Staat verschiedene baurechtliche Privilegien, die dem
„normalen Bürger“ nicht zukommen. Das hat seine historischen Gründe, führt aber
in der Gegenwart zu eigentümlichen Verwerfungen bei der Herstellung
agarindustrieller Anlagen. Unter anderem durften Landwirte vor Jahren im
ländlichen Raum Windanlagen errichten, was ihren nicht landwirtschaftlichen
Nachbarn verwehrt blieb. Mittlerweile sind die Regeln geändert worden: jetzt
müssen sich auch privilegierte Landwirte beim Neubau von WEAs an
Flächennutzungspläne halten.
Wir
glauben, dass es keinen Grund gibt, diese ehemalige baurechtliche Bevorzugung
einer bestimmten Bevölkerungsgruppe durch neue komplizierte baurechtliche
Instrumente fortzuführen: sei es nun durch die Verkoppelung neuer
Baugenehmigungen mit dem Abriss alter Anlagen, was zu absurden Preisvorstellungen
bei Altmühlbesitzern geführt hat – sei es durch die Bevorzugung von
Altanlagenbesitzern bei der Neugenehmigung von WEAs – was weite
Bevölkerungsteile von einer recht einfachen Form der Vermögensbildung
ausschließt.
Die Frage ist also: sollen sich die Generatoren für
wenige Privilegierte drehen oder für viele „normale“ Bürger.
Die
ZOB redet erst seit drei Jahren von der „Landschaftsschädigung durch WEA“, die
Verwaltung von der „Belastung des Landschaftsbildes“, die verringert werden
sollte. In den vielen Jahren davor haben sich die Profiteure der Windenergie
nicht so lautstark gegen ihre eigenen Anlagen ausgesprochen, lag ihnen Natur
und Landschaft nicht so sehr am
Herzen, wie jetzt, wo es um Abwrackprämien geht (was als „Repowering“ schön
geredet wird) . Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind erfolgt – sie waren
am stärksten in der Bauphase und den ersten Jahren. Mensch und Natur haben sich
nolens volens mit den alten privilegierten WEAs abgefunden. Die Abnahmeentgelte
sind für viele Altanlagen nicht mehr garantiert, Ersatzteile werden seltener
und teurer – irgendwann erledigt sich das von selbst.
Die Lobby der Altmühlenbesitzer hat aber die
baurechtlichen Verfahren und Instrumente entwickelt, die wir nun für die
Schaffung von Vorrangflächen für Bürgerwindparks unter öffentlicher Kontrolle
nutzen können.
Gerd Köther - 24.5.2011