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Positionen der Norder Grünen zum Ausbau der Windenergie (Ratssitzung am 24.5.2011)

Zwei Entscheidungen zur Windenergie fallen in die Zuständigkeit des Rates:

  • Wo sollen sich die Windräder drehen?
  • Für wen sollen sich die Windräder drehen?

Die erste Frage ist eine Frage nach der Zumutbarkeit von Belastungen für Mensch, Natur und Landschaft auf der einen Seite und deren Abwägung in Bezug auf den ökologischen (und ökonomischen) Nutzen alternativer Energiequellen. Private Profitinteressen sollten bei diesen Erwägungen keine Rolle spielen.

Windenergieanlagen (WEA) produzieren mehr oder minder immissionsfrei – oder doch zumindest sehr schadstoffarm – Energie, die bei uns in der Regel in Strom umgewandelt wird, der dann über Leitungen ins Verteilernetz gebracht wird. Andererseits stören sie das Landschaftsbild, erzeugen Lärm und schnell beweglichen Schattenwurf und belasten so in erheblichem Maße Mensch und Natur.

Die Schädigungen sind allerdings lokal begrenzt und verteilen sich nicht – wie bei anderen Kraftwerken – über Zeit und Raum. Deshalb können die negativen Auswirkungen durch Abstand halten begrenzt werden: die Belastungen verringern sich mit der Entfernung zur WEA.

Nach vielen Gesprächen und Diskussionen mit Betroffenen und Naturschützern halten wir folgende Mindestabstände für politisch und - angesichts des hohen Nutzens der Windenergie - auch ökologisch vertretbar.

  • Zu Siedlungen: 1000 m (oder 10fache Anlagenhöhe)
  • zu Einzelgehöften 700 m (oder 7fache Anlagenhöhe)
  • zu Naturschutzgebieten 1200 m
  • zum Kurgebiet 1000 m

(Darüber hinaus gibt es noch weitere Schutzabstände, die bedacht werden müssen: Straßen, Kanäle,. Hochspannungsleitungen, Bahntrassen etc.)

(Die Mindestabstände nach dem Bundesimmmissionsschutzgesetz sind anlagebedingt und stehen nicht in unserer Gewalt, sondern werden vom Landkreis gesetzt)

Mit diesen Abstandsforderungen sind wir mehr oder weniger im Einklang mit:

  • dem Niedersächsischen Landkreistag,
  • den Empfehlungen der Landes-CDU
  • der Empfehlung zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten .. vom 26.1.2004 des Landwirtschaftsministeriums
  • der gängigen Rechtspraxis
  • unserem eigenen Gutachten von 2009

Bis heute haben wir weder seitens der CDU, der ZOB oder der SPD gehört, welche Mindesabstände sie zu WEA für geboten halten – welche Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Mitmenschen sie uns zumuten wollen.

In dieser Frage können wir uns auch nicht hinter Gutachtern verstecken: hier müssen wir selbst Farbe bekennen und Gesicht zeigen, denn wir tragen die Verantwortung für unsere Satzungen.

Die Bürgermeisterin und ihre ehemalige Mehrheit hat bisher den Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet massiv behindert: schon längst könnten sich auf der Vorrangfläche etliche neue WEA drehen und Energie und Steuergeld produzieren, wenn nicht die völlig überzogenen Forderungen der Stadt und ihrer Klientelpartei den Investor zum Stop seiner Pläne gezwungen hätten.

Für wen sollen sich die Windräder drehen ?

Landschaft und Natur sind kein Privatbesitz. Viele Menschen werden durch die Mühlen belästigt – deshalb sollen auch möglichst viele von ihnen profitieren: Die Erzeugung von Windstrom ist aus Steuergeldern und über die Stromkunden subventioniert, Abnahmepreise werden für lange Zeiträume garantiert. Mit recht geringem Risiko können ganz beträchtliche Gewinne erzielt werden.

Deshalb bieten sich für den Betrieb von WEA Betreibergesellschaften mit zahlreichen, möglichst kleinen Anteilen förmlich an. Bürgerwindparks eben. Wenn das Eigentum an den WEA breit und lokal gestreut wird, steigt auch die Akzeptanz der Anlagen.

Landwirte genießen in unserem Staat verschiedene baurechtliche Privilegien, die dem „normalen Bürger“ nicht zukommen. Das hat seine historischen Gründe, führt aber in der Gegenwart zu eigentümlichen Verwerfungen bei der Herstellung agarindustrieller Anlagen. Unter anderem durften Landwirte vor Jahren im ländlichen Raum Windanlagen errichten, was ihren nicht landwirtschaftlichen Nachbarn verwehrt blieb. Mittlerweile sind die Regeln geändert worden: jetzt müssen sich auch privilegierte Landwirte beim Neubau von WEAs an Flächennutzungspläne halten.

Wir glauben, dass es keinen Grund gibt, diese ehemalige baurechtliche Bevorzugung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe durch neue komplizierte baurechtliche Instrumente fortzuführen: sei es nun durch die Verkoppelung neuer Baugenehmigungen mit dem Abriss alter Anlagen, was zu absurden Preisvorstellungen bei Altmühlbesitzern geführt hat – sei es durch die Bevorzugung von Altanlagenbesitzern bei der Neugenehmigung von WEAs – was weite Bevölkerungsteile von einer recht einfachen Form der Vermögensbildung ausschließt.

Die Frage ist also: sollen sich die Generatoren für wenige Privilegierte drehen oder für viele „normale“ Bürger.

Die ZOB redet erst seit drei Jahren von der „Landschaftsschädigung durch WEA“, die Verwaltung von der „Belastung des Landschaftsbildes“, die verringert werden sollte. In den vielen Jahren davor haben sich die Profiteure der Windenergie nicht so lautstark gegen ihre eigenen Anlagen ausgesprochen, lag ihnen Natur und Landschaft nicht so sehr am Herzen, wie jetzt, wo es um Abwrackprämien geht (was als „Repowering“ schön geredet wird) . Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind erfolgt – sie waren am stärksten in der Bauphase und den ersten Jahren. Mensch und Natur haben sich nolens volens mit den alten privilegierten WEAs abgefunden. Die Abnahmeentgelte sind für viele Altanlagen nicht mehr garantiert, Ersatzteile werden seltener und teurer – irgendwann erledigt sich das von selbst.

Die Lobby der Altmühlenbesitzer hat aber die baurechtlichen Verfahren und Instrumente entwickelt, die wir nun für die Schaffung von Vorrangflächen für Bürgerwindparks unter öffentlicher Kontrolle nutzen können.

Gerd Köther - 24.5.2011

Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverband Norden  | gruene.norden@t-online.de